Immobilienbewertung vom DIN 17024-zertifizierten Experten.

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

Verkehrswertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Kurzgutachten

  • Gemäß BauGB sowie ImmoWertV
  • Aktuelle Standards & Verfahren
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Beleihungswertgutachten

  • Gem. § 16 PfandBG / § 24 BelWertV
  • Im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung
  • Gemäß DIAZert oder HypZert(F) möglich

Hauskaufberatung

  • Kaufbegleitung / Immobilieninspektion
  • Modernisierungsberatung/-impulse
  • Objekt- & Unterlagenprüfung / Beweissicherung
Sachverstand für Ihre Immobilie

Gerichtlich anerkannt und zertifiziert

Erstberatung & Angebot kostenfrei, Ortstermine kurzfristig:
Angebot kostenfrei & Festpreis möglich

 

Marc Bühler REV, Geschäftsführer 

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Schäden an Gebäuden, für Mieten u. Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten gem. DIN EN ISO/IEC 17024, DIAZert (LF) Nr. IB-608
  • DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung
  • Diplom-Immobilienwirt (DIA)
  • Master of Arts in Management
  • Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre
  • Immobilienverwalter (IHK)
  • Energieberater
  • Grüner Schein für BEG / GEG / EnSi MiMaV
  • DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter
  • Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10
  • International Appraiser (DIA)

Marc Bühler hat seit 2003 Erfahrung in der Immobilienwirtschaft. Er ist selbst Bestandshalter und seit 2013 selbständig als Geschäftsführer der IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH. LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH und deren Holdinggesellschaft BÜHLER GmbH. 

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Auftraggeber, Bewertungsobjekte & Anlässe

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Privatkundschaft

Auftraggeber:

  • Privatkundschaft
  • Betreuer
  • Testamentsvollstrecker
  • Steuerberater
  • Hausverwalter
  • Immobilienmakler
  • Gerichte

Wir bieten Gutachten für alle Objektarten und verfügen über die wichtigsten Zertifizierungen für die Akzeptanz bei Finanzamt und Gericht

Objekt-/Nutzungsarten:

  • Eigentumswohnungen
  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke

Markt- und Beleihungswertgutachten für nachfolgende Anlässe:

  • Kauf / Verkauf
  • Finanzierung und Beleihung
  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Wohnungsrecht/Nießbrauchrecht
  • Gerichtsgutachten
  • Gutachten für das Finanzamt
  • Restnutzungsdauergutachten
  • Grundsteuergutachten
Gewerbebewertung-scaled

Gewerbekunden

Auftraggeber:

  • Unternehmen
  • Investoren und Bestandshalter
  • Banken / Versicherungen / Fonds
  • Gerichte
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungskanzleien

3 spezialisierte Gewerbe-Fachgutachter (auch mit HypZert (F)- Zertifizierung) kümmern sich um Ihre Gewerbeeinheit

Objekt-/Nutzungsarten:

  • Logistik- und Industrieimmobilien
  • Produktions- und Lagergebäude
  • Büroimmobilien
  • Handelsimmobilien & Fachmärkte
  • Hotels
  • Pflegeheime
  • Ärztehäuser
  • Gewerbeparks
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Autohäuser
  • Tankstellen

Anlässe:

  • Finanzierung und Beleihung
  • Portfoliobewertung
  • An- und Verkäufe
  • Bilanzierung
  • Neuvalutierung
  • Due Diligence Prüfungen
  • Betriebsübernahme / Nachfolge

Bekannt aus:

RTL Punkt 12
RTL Punkt 12 Foto
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Immobilienbewertung vom Experten

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw.: DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

  • Unabhängige Immobiliengutachten.
  • Zertifizierte Sachverständige.
  • Anerkannte Fachkompetenz.
  • Mitglied in allen relevanten Berufsverbänden.Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Beleihungswertgutachten gem. BelWertV & § 16 PfandBG
  • Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz zum Nachweis des „tatsächlichen Werts des Grund und Bodens“
  • Kurzgutachten
  • Hauskaufberatung / Immobilieninspektionen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Kurzfristige Ortstermine innerhalb von Tagen

Warum wir? Ausbildung, Erfahrung, Zertifizierung

Stichhaltige Ergebnisse

Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. 

Ausbildung & Erfahrung

Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete FinanzwirteImmobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter. 

Transparenz & Unabhängigkeit

Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

Wir erstellen die Gutachten:

Weiterbildung & Netzwerk

Um immer auf den neusten Stand zu bleiben, sind für uns der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen und die ständige Fort- und Weiterbildung von höchster Priorität. Dabei schätzen die Kunden und Mandanten die Erfahrung, starke Netzwerke und insbesondere die Leidenschaft für das Thema Immobilie. Wir sind Immobilien-Enthusiasten und analysieren Ihre Immobilie, als wäre sie unsere eigene. 

Kauf / Verkauf

  • Gutachten für Kauf
  • Gutachten vor Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung

Scheidung / Trennung

  • Gutachten bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft)
  • Gutachten für das Gericht
  • Beweissicherung

Erbe / Erbfall

  • Gutachten für das Finanzamt / Steuerberater
  • Gutachten für das Nachlassgericht
  • Wertfeststellungen für Nachlassverzeichnis

Schenkung

  • Gutachten bei Erbschaft / Nachlass
  • Gutachten bei Schenkung

Steuern & Finanzamt

  • Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)

Wirtschaftlichkeitsanalysen

  • Due Diligence / Portfolioanalysen 
  • Objektoptimierung
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen

Bewertung nach deutschen Standards

Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der in Deutschland gesetzlich normierten Verfahren und Bewertungsgrundlagen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in der jeweils geltenden Fassung für die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts),

  • das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) für die Ermittlung des Beleihungswerts gemäß § 16 PfandBG.

Zur Anwendung gelangen dabei die in der ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren – das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren – abhängig von Art und Nutzung der zu bewertenden Immobilie. Bei Beleihungswertgutachten erfolgt die Wertermittlung nach dem nachhaltig erzielbaren Ertrag oder dem dauerhaften Wert des Objekts unter Berücksichtigung gesetzlicher Sicherheitsabschläge gemäß BelWertV.

Bewertung nach internationalen Standards

Für Wertermittlungen auf internationaler Grundlage kommen die nachfolgenden international anerkannten Regelwerke zur Anwendung:

  • die "RICS Valuation – Global Standards" (sog. Red Book) der Royal Institution of Chartered Surveyors,

  • die European Valuation Standards (EVS) (sog. Blue Book) der European Group of Valuers’ Associations (TEGoVA),

  • die International Valuation Standards (IVS) des International Valuation Standards Council (IVSC),

  • sowie die International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) für bilanzielle Bewertungszwecke.

Im Rahmen internationaler Bewertungsaufträge wird regelmäßig das Ertragswertverfahren, insbesondere die Discounted Cash Flow Method (DCF), eingesetzt. Die Wertermittlung orientiert sich an dem marktüblichen Verhalten internationaler Investoren und erfolgt unter Berücksichtigung objektbezogener Chancen und Risiken. Auf Wunsch können ergänzende Risikobewertungen und Ratingansätze integriert werden.

Möchten Sie ein Immobiliengutachten beauftragen, ein Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder eine Marktpreisindikation?

 

Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.

Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten und Verkehrswert­gutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.

Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich, einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.

Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.

Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) zertifizierte Immobiliengutachter DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten und sind von zahlreichen Gerichten akzeptiert. Häufig benötigen unsere Auftraggeber ein Immobiliengutachten für das Familiengericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht - wir helfen Ihnen weiter.

Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse von uns, die tausende Euro an Lehrgeld für Fehler einsparen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass hier oftmals an der falschen Stelle gespart wird. Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten um "Steuern zu steuern". Auch bei Hauskaufberatungen und Immobilieninspektionen haben wir schon zahlreiche Existenzen bewahrt und vor teuren Fehlern gewarnt.

Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei - worauf warten Sie?

Wir sind Ihr Partner und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Bankberater zusammen.

Normalfall ist eine Bearbeitung nach Honorar

Gemäß Honorarrichtlinie des LVS Bayern e.V. mit Bürofaktor 1,2:

https://www.lvs-bayern.de/user/pdf/lvs-hono-rili-2025.pdf

https://rehkugler-buehler.de/wp-content/uploads/2025/03/lvs-hono-rili-2025-anlagen-ausgabe-26.2.25-Buehler.pdf

(Grundsätzlich sind die Ihnen zugesandten Unterlagen maßgeblich, Mustergutachten und Beispielkostenberechnung gerne kostenlos vorab)

Festpreisgutachten

Festpreise erhalten Sie bei unserer Tochtergesellschaft, der LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH

www.immobilien-gutachten.de

 

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Kontakt

LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter – Zertifizierter Immobiliensachverständiger | Marc Bühler REV
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert · REV TEGoVA

Immobilienbewertung,
der Sie vertrauen
können.

LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH – Ihr zertifizierter Partner für gerichtsfeste Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten und Spezialimmobilien in ganz Deutschland. Fundiert. Unabhängig. Rechtssicher.

Direkt erreichbar: 0157 – 832 77 130 · Telefonische Erstberatung kostenfrei

Ihr Ansprechpartner
Marc-E. Bühler REV
Diplom-Sachverständiger (DIA) · DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (DIAZert LF Nr. IB-608) · Recognised European Valuer (TEGoVA) · Erfahrung seit 2003
20+
Jahre Erfahrung
100%
Gerichtsfest
DIN
17024 · REV
Warum zertifiziert?
Ihr Schutz als Auftraggeber
Die Bezeichnungen „Sachverständiger" oder „Gutachter" sind in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Unsere unabhängig geprüfte Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch die DIAZert sowie der REV-Titel (TEGoVA) sind Ihr verlässlicher Qualitätsnachweis – anerkannt vor Gericht, Finanzamt und Kreditinstituten.
⚖️
Vor Gericht anerkannt Zahlreiche Gerichte akzeptieren unsere Gutachten. DIN ISO 17024 zertifiziert.
🌍
Europäisch zertifiziert REV – Recognised European Valuer (TEGoVA) – auch außerhalb Deutschlands anerkannt.
🏛️
Unabhängig & neutral Wir sind keiner Bank oder Maklerkette angeschlossen. Unsere Gutachten sind frei von Interessenkonflikten.
📞
Kostenfreies Erstgespräch 0157 – 832 77 130 · Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, wir beraten Sie sofort.

Umfassende Expertise –
für jeden Bewertungsanlass

Von der gerichtsfesten Verkehrswertermittlung über Beleihungswertgutachten bis hin zu Spezialthemen wie Rechten und Belastungen oder Gebäudethermografie – wir begleiten Sie in allen Phasen der Immobilienbewertung mit zertifizierter Kompetenz.

01
§ 194 BauGB · ImmoWertV
Verkehrswertgutachten

Das vollständige Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist das rechtssicherste Instrument zur objektiven Immobilienbewertung. Anerkannt vor Finanzamt, Nachlassgericht, Familiengericht und allen Gerichten in Deutschland. Erstellt mit professioneller Bewertungssoftware (LORA 3.0) nach normierten Verfahren: Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert.

02
§ 16 PfandBG · § 24 BelWertV
Beleihungswertgutachten

Im Rahmen kreditwirtschaftlicher Immobilienbewertungen erstellen wir Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG / § 24 BelWertV. Zertifiziert nach DIAZert sowie HypZert(F). Banken und Kreditinstitute können auf unsere nach strengsten Qualitätsstandards erstellten Gutachten vertrauen.

03
§ 194 BauGB · ImmoWertV
Kurzgutachten / Marktwertschätzung

Sie benötigen eine qualifizierte Einschätzung ohne den Umfang eines Vollgutachtens? Unser Kurzgutachten und unsere Marktwertschätzungen bieten eine fundierte Approximation nach ImmoWertV – mit derselben professionellen Methodik, in kürzerer Zeit und zu günstigeren Konditionen.

04
Mietwert · Pacht
Mietwertgutachten

Ob für Scheidung, Erbfall, steuerliche Zwecke oder Mietrechtsstreitigkeiten: Unsere Mietwertgutachten ermitteln den ortsüblichen Vergleichsmietwert methodisch korrekt und rechtssicher. Diplom-Sachverständige (DIA) für Mieten und Pachten gemäß ImmoWertV.

05
Hauskauf · Ankaufsprüfung
Hauskaufberatung & Immobilieninspektion

Vor dem Kauf einer Immobilie ist eine unabhängige Facheinschätzung unverzichtbar. Wir begleiten Sie zur Besichtigung, prüfen Unterlagen und Grundbuch, bewerten Substanz und Zustand, decken Mängel auf und schützen Sie vor teuren Fehlern. Unsere Erfahrung hat bereits zahlreiche Existenzen bewahrt.

06
Infrarotkamera · DIN EN ISO 9712
Gebäudethermografie

Mit zertifizierter Thermografie (Stufe 2, DIN EN ISO 9712) machen wir Wärmebrücken, Undichtigkeiten, Schimmelursachen und Energieverluste sichtbar. Fassaden, Fenster, Leckagen, Fußbodenheizungskontrollen – zuverlässig und dokumentiert.

07
Erbbau · Nießbrauch · Baulasten
Rechte & Belastungen

Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch- und Altenteilvereinbarungen, Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte sowie problematische Grundbuchsituationen und Baulasten: Wir bewerten und erklären, welche Auswirkungen dingliche Rechte auf den Verkehrswert haben – transparent und nachvollziehbar.

08
Baumängel · Beweissicherung
Baumängel & Bauschäden

Als DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter analysieren wir Baumängel und Bauschäden, erstellen Beweissicherungen und gutachterliche Stellungnahmen. Unerlässlich im Rahmen von Bauprozessen, Gewährleistungsstreitigkeiten oder beim Immobilienkauf.

09
Wohnfläche · BGF
Aufmaß & Wohnflächenberechnung

Präzises Aufmaß mit Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) sowie der Bruttogrundfläche (BGF). Inklusive Grundrisserstellung. Basis für jede rechtssichere Bewertung und Vertragsgestaltung.

Von der Anfrage zum rechtssicheren Gutachten

Transparenz ist uns wichtig – deshalb begleiten wir Sie strukturiert durch den gesamten Bewertungsprozess. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, was als nächstes passiert.

1
Kostenfreies Erstgespräch

Schildern Sie uns telefonisch Ihr Vorhaben – wir beraten Sie unverbindlich und empfehlen das passende Gutachtenformat. 0157 – 832 77 130.

2
Auftragserteilung & Unterlagen

Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine Checkliste der benötigten Unterlagen. Wir koordinieren Behördenanfragen und Grundbuchauszüge.

3
Objektbesichtigung

Wir besichtigen das Objekt persönlich, führen Aufmaße durch und dokumentieren den Zustand. Vor Ort zeigen sich die Details, die den Wert bestimmen.

4
Gutachtenerstellung & Übergabe

Das fertige Gutachten wird Ihnen digital und auf Wunsch in gebundener Form übergeben – rechtssicher, vollständig und 100 % verwendbar.

Kompetenz auch bei
anspruchsvollen Objekten

Nicht jede Immobilie folgt dem Standard. Gerade bei Spezialimmobilien sind vertiefte Marktkenntnis, methodische Sorgfalt und Erfahrung mit Sondersituationen entscheidend. Marc Bühler REV ist für die Bewertung aller Immobilienarten zertifiziert – auch dort, wo andere passen müssen.

🏢
Gewerbeimmobilien

Bürogebäude, Handelsflächen, Praxen, Kanzleien, Showrooms. Ertragsbasierte Bewertung nach DCF und Ertragswertverfahren.

🏭
Industrie & Logistik

Produktionshallen, Lagerflächen, Logistikzentren. Bewertung unter Berücksichtigung von Drittverwendungsfähigkeit und Standortfaktoren.

🌳
Unbebaute Grundstücke

Baugrundstücke, landwirtschaftliche Flächen, Erbbaugrundstücke. Diplom-Sachverständiger (DIA) für bebaute und unbebaute Grundstücke.

🏨
Hotels & Beherbergung

Hotels, Pensionen, Ferienwohnanlagen. Komplexe Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung des Betriebsergebnisses.

⚕️
Gesundheitsimmobilien

Pflegeheime, Seniorenresidenzen, Kliniken, Arztpraxen. Regulatorische Rahmenbedingungen und Betreiberabhängigkeit als Bewertungsparameter.

🌱
BEG / GEG / Energieberatung

Inhaber des Grünen Scheins für BEG / GEG / EnSi MiMaV. Energetische Bewertung und Beratung als integraler Bestandteil der Immobilienbewertung.

🏠
Mehrfamilienhäuser & Portfolios

Wohnimmobilienportfolios, Mehrfamilienhäuser, Apartmentanlagen. Einzelbewertung oder Portfolioansatz – effizient und methodisch konsistent.

⚖️
Problembehaftete Immobilien

Denkmalschutz, Altlasten, Baulasten, unklare Eigentumsverhältnisse, Zwangslagen. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung.

Zertifizierte Expertise –
transparent & nachvollziehbar

Marc Bühler verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Immobilienwirtschaft. Seit 2013 ist er als Geschäftsführer der LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH selbständig tätig. Als selbst aktiver Bestandshalter kennt er die praktische Perspektive der Eigentümer und Investoren aus eigener Anschauung.

In Deutschland sind die Bezeichnungen „Sachverständiger", „Gutachter" oder „Experte" nicht gesetzlich geschützt. Umso wichtiger ist für Sie als Auftraggeber, auf unabhängig geprüfte Qualifikationen zu achten. Es existieren zwei gleichwertige Systeme: die öffentliche Bestellung nach § 36 GewO (IHK) und die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Zu letzterem System gehört die DIAZert in Freiburg – die deutschlandweit führende und erste durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle in der Immobilienwirtschaft.

🎓
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Schäden an Gebäuden, für Mieten u. Pachten sowie Beleihungswertermittlung
Zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten gem. DIN EN ISO/IEC 17024 · DIAZert (LF) Nr. IB-608
🌍
Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10 – europaweit anerkannt
🏦
DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung · International Appraiser (DIA)
🔬
DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter · Thermografie Stufe 2 (DIN EN ISO 9712)
🌱
Energieberater · Grüner Schein BEG / GEG / EnSi MiMaV
📚
Master of Arts in Management · Diplom-Immobilienwirt (DIA) · B.A. Betriebswirtschaftslehre · Immobilienverwalter (IHK)

Stichhaltige Gutachten, die wirken

Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, Scheidung, Erbfall oder Finanzierungsvorhaben – ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige arbeiten als Einzelkämpfer; als strukturiertes Unternehmen können wir auf gebündelte Kompetenz und langjährige Teamerfahrung zurückgreifen.

Transparenz & Unabhängigkeit

Wir sind keiner Maklerkette, Bank oder sonstigen Interessengruppe angeschlossen. Unsere Gutachten entstehen frei von wirtschaftlichen Abhängigkeiten – das ist die Voraussetzung für echte Objektivität. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Bankberatern zusammen, damit Ihr Gutachten in jedem Kontext optimal eingesetzt werden kann.

TEGoVA – Europäischer Standard

Als Recognised European Valuer (REV) orientieren sich unsere Bewertungen an den European Valuation Standards (EVS, „Blue Book") der TEGoVA, die in wesentlichen Inhalten mit dem „Red Book" der RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) übereinstimmen. Gerade für internationale Transaktionen und Finanzierungen ist dies ein entscheidender Qualitätsvorteil.

DIN EN ISO/IEC 17024 DIAZert LF IB-608 REV TEGoVA HypZert(F) DEKRA Bausachverstand Diplom-Sachverständiger DIA LORA 3.0 ImmoWertV

Wann benötigen Sie ein
Immobiliengutachten?

Ein Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen ist in vielen Lebenssituationen unverzichtbar. Oft sind es kleine fachkundige Impulse, die tausende Euro an Fehlentscheidungen einsparen. Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei.

🏠
Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Der faire Marktpreis schützt Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Professionelle Bewertungen verhindern Über- oder Unterzahlung. Eine Maklereinschätzung ist kein Ersatz – sie folgt anderen Interessen. Unser Gutachten ist 100 % unabhängig.

⚖️
Scheidung & Zugewinnausgleich

Bei Trennung und Scheidung muss der Verkehrswert von Immobilien für die Vermögensauseinandersetzung ermittelt werden. Unser Gutachten ist vor Familiengericht anerkannt und schafft eine objektive Verhandlungsgrundlage.

📜
Erbfall & Nachlassregelung

Beim Erbfall ist eine korrekte Verkehrswertermittlung für die Erbschaftsteuer, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und das Nachlassgericht unerlässlich. Wir stehen Ihnen auch in emotional belastenden Situationen professionell zur Seite.

💰
Schenkung & vorweggenommenes Erbe

Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, um Steuern zu optimieren. Ohne korrekten Nachweis des Verkehrswertes vergeben Sie wertvolle Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

🏦
Finanzierung & Beleihung

Kreditinstitute benötigen für die Kreditvergabe ein bankfähiges Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG. Wir sind nach DIAZert und HypZert(F) zertifiziert und von Banken anerkannt.

🔨
Zwangsversteigerung

Vor einer Teilnahme an einer Zwangsversteigerung sollte der realistische Marktwert unabhängig ermittelt werden. Wir helfen Ihnen, das Potenzial und die Risiken eines Objekts einzuschätzen – bevor Sie bieten.

🧾
Steuerliche Zwecke & Finanzamt

Das Finanzamt setzt eigene Werte an – oft nachteilig für den Steuerpflichtigen. Ein Gegengutachten kann erhebliche Steuervorteile realisieren. Wir erstellen Gutachten, die vom Finanzamt anerkannt werden.

🛡️
Rechtsstreitigkeiten & Gerichtsverfahren

Bei Rechtsstreitigkeiten rund um Immobilien – Mietrecht, Baurecht, WEG-Recht – ist ein gerichtsfestes Gutachten oft ausschlaggebend. Wir sind von zahlreichen Gerichten in Deutschland als Sachverständige anerkannt.

Was unsere Gutachten auszeichnet

Der Gutachter-Verband BVS e.V. hat 2018 die sinnvollen Anforderungen an ein Gutachten zusammengestellt. Unsere Verkehrswertgutachten erfüllen sämtliche dieser Qualitätskriterien – und gehen in vielen Punkten darüber hinaus. Prüfen Sie vorab gerne bei Gericht, ob unser Gutachten akzeptiert wird.

Wir setzen ausschließlich professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0) ein und stützen unsere Bewertungen auf aktuelle Grundstücksmarktberichte, Behördenauskunfte sowie normierte Verfahren nach ImmoWertV. Das Ergebnis ist ein Gutachten, das zu 100 % verwendbar ist – in jeder Situation.

Als anspruchsvoller Eigentümer wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – das Gutachten ist Ihr Fahrplan für wichtige Entscheidungen.

Kostenfrei beraten lassen –
worauf warten Sie?

Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse, die tausende Euro an Fehlern einsparen. Schildern Sie uns Ihre Ausgangssituation – wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

📞
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