Immobilienbewertung vom DIN 17024-zertifizierten Experten.

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw. DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

Verkehrswertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Kurzgutachten

  • Gemäß BauGB sowie ImmoWertV
  • Aktuelle Standards & Verfahren
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Beleihungswertgutachten

  • Gem. § 16 PfandBG / § 24 BelWertV
  • Im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung
  • Gemäß DIAZert oder HypZert(F) möglich

Hauskaufberatung

  • Kaufbegleitung / Immobilieninspektion
  • Modernisierungsberatung/-impulse
  • Objekt- & Unterlagenprüfung / Beweissicherung
Sachverstand für Ihre Immobilie

Gerichtlich anerkannt und zertifiziert

Erstberatung & Angebot kostenfrei, Ortstermine kurzfristig:
Angebot kostenfrei & Festpreis möglich

 

Marc Bühler REV, Geschäftsführer 

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Schäden an Gebäuden, für Mieten u. Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten gem. DIN EN ISO/IEC 17024, DIAZert (LF) Nr. IB-608
  • DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung
  • Diplom-Immobilienwirt (DIA)
  • Master of Arts in Management
  • Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre
  • Immobilienverwalter (IHK)
  • Energieberater
  • Grüner Schein für BEG / GEG / EnSi MiMaV
  • DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter
  • Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10
  • International Appraiser (DIA)

Marc Bühler hat seit 2003 Erfahrung in der Immobilienwirtschaft. Er ist selbst Bestandshalter und seit 2013 selbständig als Geschäftsführer der IMMOBILIENSACHVERSTAENDIGER.DE BÜHLER & REHKUGLER Gruppe Immobilienbewertung GmbH. LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH und deren Holdinggesellschaft BÜHLER GmbH. 

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Auftraggeber, Bewertungsobjekte & Anlässe

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Privatkundschaft

Auftraggeber:

  • Privatkundschaft
  • Betreuer
  • Testamentsvollstrecker
  • Steuerberater
  • Hausverwalter
  • Immobilienmakler
  • Gerichte

Wir bieten Gutachten für alle Objektarten und verfügen über die wichtigsten Zertifizierungen für die Akzeptanz bei Finanzamt und Gericht

Objekt-/Nutzungsarten:

  • Eigentumswohnungen
  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Grundstücke

Markt- und Beleihungswertgutachten für nachfolgende Anlässe:

  • Kauf / Verkauf
  • Finanzierung und Beleihung
  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Wohnungsrecht/Nießbrauchrecht
  • Gerichtsgutachten
  • Gutachten für das Finanzamt
  • Restnutzungsdauergutachten
  • Grundsteuergutachten
Gewerbebewertung-scaled

Gewerbekunden

Auftraggeber:

  • Unternehmen
  • Investoren und Bestandshalter
  • Banken / Versicherungen / Fonds
  • Gerichte
  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungskanzleien

3 spezialisierte Gewerbe-Fachgutachter (auch mit HypZert (F)- Zertifizierung) kümmern sich um Ihre Gewerbeeinheit

Objekt-/Nutzungsarten:

  • Logistik- und Industrieimmobilien
  • Produktions- und Lagergebäude
  • Büroimmobilien
  • Handelsimmobilien & Fachmärkte
  • Hotels
  • Pflegeheime
  • Ärztehäuser
  • Gewerbeparks
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Autohäuser
  • Tankstellen

Anlässe:

  • Finanzierung und Beleihung
  • Portfoliobewertung
  • An- und Verkäufe
  • Bilanzierung
  • Neuvalutierung
  • Due Diligence Prüfungen
  • Betriebsübernahme / Nachfolge

Bekannt aus:

RTL Punkt 12
RTL Punkt 12 Foto
ntv

Immobilienbewertung vom Experten

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw.: DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

  • Unabhängige Immobiliengutachten.
  • Zertifizierte Sachverständige.
  • Anerkannte Fachkompetenz.
  • Mitglied in allen relevanten Berufsverbänden.Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
  • Beleihungswertgutachten gem. BelWertV & § 16 PfandBG
  • Qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz zum Nachweis des „tatsächlichen Werts des Grund und Bodens“
  • Kurzgutachten
  • Hauskaufberatung / Immobilieninspektionen
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Kurzfristige Ortstermine innerhalb von Tagen

Warum wir? Ausbildung, Erfahrung, Zertifizierung

Stichhaltige Ergebnisse

Ob Kauf- oder Verkaufsentscheidung, ein Gutachten von diplomierten Immobiliensachverständigen hat Gewicht, beugt Diskussionen vor und sorgt für Klarheit. Viele Sachverständige sind "Einzelkämpfer", ein Team ist hier immer kompetenter und es kann auf mehr Erfahrung zurückgegriffen werden, eine gebündelte Kompetenz. Als anspruchsvoller Eigentümer einer Immobilie wissen Sie, wie bedeutend eine umfassende Sicht auf die Immobilie ist. 

Ausbildung & Erfahrung

Es gibt nicht nur den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger (ö. b. u. v.) sondern Jedermann darf sich "Sachverständiger" nennen. Wir haben unser Handwerk studiert an der renommierten Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg. Zusätzlich sind wir studierte und ausgebildete FinanzwirteImmobilienwirte, Betriebswirte und Immobilienverwalter. 

Transparenz & Unabhängigkeit

Als unbeteiligte Dritte sind wir zur Objektivität verpflichtet und sorgen so für maximale Transparenz. Ihre Interessen sind unser Fokus.

Wir erstellen die Gutachten:

Weiterbildung & Netzwerk

Um immer auf den neusten Stand zu bleiben, sind für uns der Erfahrungsaustausch mit anderen Kollegen und die ständige Fort- und Weiterbildung von höchster Priorität. Dabei schätzen die Kunden und Mandanten die Erfahrung, starke Netzwerke und insbesondere die Leidenschaft für das Thema Immobilie. Wir sind Immobilien-Enthusiasten und analysieren Ihre Immobilie, als wäre sie unsere eigene. 

Kauf / Verkauf

  • Gutachten für Kauf
  • Gutachten vor Vermietung
  • Gutachten bei Beleihung

Scheidung / Trennung

  • Gutachten bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft)
  • Gutachten für das Gericht
  • Beweissicherung

Erbe / Erbfall

  • Gutachten für das Finanzamt / Steuerberater
  • Gutachten für das Nachlassgericht
  • Wertfeststellungen für Nachlassverzeichnis

Schenkung

  • Gutachten bei Erbschaft / Nachlass
  • Gutachten bei Schenkung

Steuern & Finanzamt

  • Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)

Wirtschaftlichkeitsanalysen

  • Due Diligence / Portfolioanalysen 
  • Objektoptimierung
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen

Bewertung nach deutschen Standards

Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der in Deutschland gesetzlich normierten Verfahren und Bewertungsgrundlagen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in der jeweils geltenden Fassung für die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts),

  • das Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Verbindung mit der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) für die Ermittlung des Beleihungswerts gemäß § 16 PfandBG.

Zur Anwendung gelangen dabei die in der ImmoWertV vorgesehenen Wertermittlungsverfahren – das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren – abhängig von Art und Nutzung der zu bewertenden Immobilie. Bei Beleihungswertgutachten erfolgt die Wertermittlung nach dem nachhaltig erzielbaren Ertrag oder dem dauerhaften Wert des Objekts unter Berücksichtigung gesetzlicher Sicherheitsabschläge gemäß BelWertV.

Bewertung nach internationalen Standards

Für Wertermittlungen auf internationaler Grundlage kommen die nachfolgenden international anerkannten Regelwerke zur Anwendung:

  • die "RICS Valuation – Global Standards" (sog. Red Book) der Royal Institution of Chartered Surveyors,

  • die European Valuation Standards (EVS) (sog. Blue Book) der European Group of Valuers’ Associations (TEGoVA),

  • die International Valuation Standards (IVS) des International Valuation Standards Council (IVSC),

  • sowie die International Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) für bilanzielle Bewertungszwecke.

Im Rahmen internationaler Bewertungsaufträge wird regelmäßig das Ertragswertverfahren, insbesondere die Discounted Cash Flow Method (DCF), eingesetzt. Die Wertermittlung orientiert sich an dem marktüblichen Verhalten internationaler Investoren und erfolgt unter Berücksichtigung objektbezogener Chancen und Risiken. Auf Wunsch können ergänzende Risikobewertungen und Ratingansätze integriert werden.

Möchten Sie ein Immobiliengutachten beauftragen, ein Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder eine Marktpreisindikation?

 

Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.

Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten und Verkehrswert­gutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.

Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich, einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.

Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.

Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA (The European Group of Valuers Associations) zertifizierte Immobiliengutachter DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten und sind von zahlreichen Gerichten akzeptiert. Häufig benötigen unsere Auftraggeber ein Immobiliengutachten für das Familiengericht, Nachlassgericht oder Betreuungsgericht - wir helfen Ihnen weiter.

Ein Gespräch mit dem Immobiliengutachter lohnt immer. Oft sind es kleine Impulse von uns, die tausende Euro an Lehrgeld für Fehler einsparen. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass hier oftmals an der falschen Stelle gespart wird. Gerade bei Schenkungen und dem vorweggenommenen Erbe gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten um "Steuern zu steuern". Auch bei Hauskaufberatungen und Immobilieninspektionen haben wir schon zahlreiche Existenzen bewahrt und vor teuren Fehlern gewarnt.

Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenfrei - worauf warten Sie?

Wir sind Ihr Partner und arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater, Anwalt oder Bankberater zusammen.

Normalfall ist eine Bearbeitung nach Honorar

Gemäß Honorarrichtlinie des LVS Bayern e.V. mit Bürofaktor 1,2:

https://www.lvs-bayern.de/user/pdf/lvs-hono-rili-2025.pdf

https://rehkugler-buehler.de/wp-content/uploads/2025/03/lvs-hono-rili-2025-anlagen-ausgabe-26.2.25-Buehler.pdf

(Grundsätzlich sind die Ihnen zugesandten Unterlagen maßgeblich, Mustergutachten und Beispielkostenberechnung gerne kostenlos vorab)

Festpreisgutachten

Festpreise erhalten Sie bei unserer Tochtergesellschaft, der LSK LÖWENSTEIN Immobiliengutachter & Sachverständige für Immobilienbewertung GmbH

www.immobilien-gutachten.de

 

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